Allgemeine Unterrichtsbedingungen

Schlagzeugunterricht Andy Steppacher

1. Allgemeines

Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der/Die Schüler/in erklärt, dass er/sie auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist. Bei minderjährigen Schüler:innen erklärt der gesetzliche Vertreter, dass er/sie die Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Unterrichtsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

2. Vertragsgegenstand

Die Lehrkraft erteilt der Schülerin/dem Schüler Unterricht im Fach Schlagzeug/Drumset. Der Unterricht findet einmal wöchentlich in den Räumlichkeiten der Lehrkraft (Am Sandbuck 9, 78244 Gottmadingen, Deutschland) statt, sofern nicht anders vereinbart.

3. Hausordnung

Die Hausordnung der Räumlichkeiten ist zwingend einzuhalten und liegt diesem Vertrag zur Kenntnis bei.

4. Versicherung

Während der Teilnahme des Musikschülers am Musikunterricht, sowie bei Proben und Aufführungen innerhalb der Unterrichtsräumlichkeiten besteht für die Schülerin/den Schüler kein Versicherungsschutz.

5. Gebühren

Das Unterrichtshonorar wird monatlich abgerechnet und ist im Voraus zum jeweils 1. eines Monats auf folgende Kontoverbindung zu überweisen:

  • Kontoinhaber: Andreas Steppacher
  • IBAN: DE 25 6925 1445 1015 0828 19
  • BIC: SOLADES1ENG
  • Kreditinstitut: Sparkasse Engen-Gottmadingen

Die Höhe der Gebühren errechnet sich aus der jeweiligen aktuellen Preisliste.
Stand: März 2025

6. Preise

  • Lektionen wöchentlich 30 Minuten – Einzelstunde - €70/Monat
  • Lektionen wöchentlich 45 Minuten – Einzelstunde - €100/Monat

7. Ferien

An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen findet kein Unterricht statt, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. Es gelten die Schulferien des Landes Baden-Württemberg.

8. Fehlzeiten des Schülers/der Schülerin

Lektionen, die der Schüler/die Schülerin aus bei ihm/ihr liegenden Gründen versäumt, werden nicht nachgeholt (§615 BGB). Die Unterrichtsvergütung bleibt hiervon unberührt.

9. Fehlzeiten der Lehrkraft

Fehlzeiten der Lehrkraft durch Krankheit oder durch besondere Anlässe werden nachgeholt.

10. Honoraranhebung

Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist in einem angemessenen Maße zulässig, sie muss jedoch mindestens 6 Wochen vorher angekündigt werden.

11. Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate jeweils zum 1. des folgenden Monats und bedarf der Schriftform. Bei Anhebung des Honorars ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen gegeben.

12. Bestandteil

Die Allgemeinen Unterrichtsbedingungen sind Bestandteil dieses Unterrichtsvertrags.

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